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80 m²
Grundstücksfläche
139.000 €
1.738 € / m²
Unverbindliche Schätzung auf Basis regionenüblicher Sätze für Brandenburg; tatsächliche Kosten können abweichen.
Zum Verkauf steht ein ca. 1.200 m² großes Freizeitgrundstück in Mehrow, einem Ortsteil der Gemeinde Ahrensfelde, nordöstlich von Berlin. Das Grundstück bietet viel Freiraum für Garten, Freizeit und Erholung und richtet sich insbesondere an Interessenten, die bewusst einen großzügigen Rückzugsort im Grünen suchen. Auf dem Grundstück befindet sich ein einfacher Bestandsbungalow älterer Bauart. Strom- und Wasseranschluss sind vorhanden. Der Bungalow befindet sich in einem alters- und zustandsbedingt sanierungs- bzw. modernisierungsbedürftigen Zustand. Der besondere Reiz dieses Angebots liegt in der Kombination aus ca. 1.200 m² Grundstücksfläche, vorhandenem Gebäudebestand und der ruhigen, naturnahen Lage unmittelbar an weitläufigen Feld- und Grünflächen. WICHTIGER HINWEIS ZUR BEBAUBARKEIT: Bei dem angebotenen Grundstück handelt es sich ausdrücklich nicht um Bauland. Nach schriftlicher Auskunft der Gemeinde Ahrensfelde befindet sich das Flurstück planungsrechtlich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Seitens der Gemeinde wurde mitgeteilt, dass das Grundstück von jeglicher Bebauung freizuhalten ist. Eine Neubebauung wird daher ausdrücklich nicht als Nutzungsmöglichkeit angeboten oder zugesichert. Das Angebot richtet sich somit insbesondere an Käufer, die das Grundstück mit dem vorhandenen Bestand als Freizeit- und Erholungsgrundstück nutzen möchten und keinen klassischen Bauplatz suchen. Der vorhandene Bestandsbungalow wurde durch den Makler weder technisch noch hinsichtlich seiner baurechtlichen Genehmigung bzw. eines möglichen Bestandsschutzes abschließend geprüft. Eine Erweiterung, ein Ersatzneubau, eine zusätzliche Bebauung oder eine dauerhafte Wohnnutzung werden nicht zugesichert. Interessenten wird empfohlen, die für ihre individuell beabsichtigte Nutzung maßgeblichen öffentlich-rechtlichen und baurechtlichen Voraussetzungen vor dem Erwerb eigenständig mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu klären. Eine rechtssichere Aussage kann nach Auskunft der Gemeinde