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953 m²
Grundstücksfläche
239.000 €
251 € / m²
Unverbindliche Schätzung auf Basis regionenüblicher Sätze für Berlin; tatsächliche Kosten können abweichen.
Dieses attraktive Eckgrundstück mit einer Gesamtfläche von ca. 953 m² bietet interessante Möglichkeiten für die individuelle Planung eines Wohnhauses. Die ruhige Lage und der vorhandene Bebauungsplan schaffen dabei eine gute Grundlage für die weitere Projektierung. Bebaubarkeit gemäß Bebauungsplan „Rotberg 1“ der Gemeinde Schönefeld: Art der baulichen Nutzung: WA – Allgemeines Wohngebiet Anzahl der Vollgeschosse: bis zu III Grundflächenzahl (GRZ): 0,3 Bauweise: Einzel- und Doppelhäuser (ED) Maximale Gebäudehöhe (H): 12,00 m Die Festsetzungen ermöglichen grundsätzlich eine ein- bis dreigeschossige Bebauung innerhalb der vorgegebenen Baugrenzen und unter Beachtung der weiteren Regelungen des Bebauungsplans. Vorteile und Highlights: Die Ecklage bietet eine gute Erschließung und eröffnet verschiedene Möglichkeiten bei der Planung und Ausrichtung eines zukünftigen Wohngebäudes. Das Grundstück eignet sich sowohl für private Bauherren als auch für Projektentwickler, die ein individuelles Wohnkonzept realisieren möchten. Die Umgebung ist überwiegend durch Wohnbebauung geprägt und bietet ein ruhiges und familienfreundliches Wohnumfeld. Besondere Hinweise zur Bebaubarkeit: Grundlage der Bebauung ist der Bebauungsplan „Rotberg 1“ der Gemeinde Schönefeld. Gemäß Bebauungsplan sind Einzel- und Doppelhäuser zulässig. Je Baugrundstück dürfen maximal zwei Wohneinheiten errichtet werden. Die Mindestgröße eines Baugrundstücks beträgt 450 m². Die angebotene Grundstückseinheit umfasst insgesamt ca. 953 m². Die für die Wohnbebauung vorgesehene Fläche befindet sich auf dem ca. 483 m² großen Flurstück 169. Das angrenzende Flurstück 274 mit ca. 470 m² ist im Bebauungsplan als SPE 1 – Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft – festgesetzt. Die konkrete Bebaubarkeit sowie die Ausgestaltung eines individuellen Bauvorhabens sind durch den Erwerber beziehungsweise dessen Architekten mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde abzustimmen. Alle Ang